Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der li-x GmbH für den Handel auf der Softwarehandelsplattform „li-x“

Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

(1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Betreiberin der Lizenz-Börse li-x GmbH (im Folgenden kurz „ li-x“ oder „Börse“ genannt) und dem Nutzer.

Nutzer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmen, juristische Personen, öffentliche Verwaltung oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von li-x schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

(2) Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer grundsätzlich nur elektronisch übermittelt. Beim Login erfolgt ein Hinweis auf die geänderten AGB. Der Nutzer hat die Möglichkeit die geänderten AGB einzusehen und muss diese bestätigen, um die Kauf- und Verkaufsfunktionen der Börse nutzen zu können.

Betreiber der li-x Börse, An- und Verkauf, Prüfung der Transferfähigkeit (Clearing) 

(1) Betreiber der li-x Börse ist die li-x GmbH, Barmbeker Straße 2, 22303 Hamburg. Die li-x führt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Aufträge der Nutzer über den An- und Verkauf von Softwarelizenzen zusammen.

(2) Die Lizenzen, die zum Verkauf angebotenen werden sollen, werden vor der Freigabe zum Handel zunächst auf ihre Ordnungsgemäßheit überprüft. Die Überprüfung der Transferfähigkeit von Lizenzen („Clearing“) erfolgt durch die Clearingabteilung der li-x GmbH.

(3) Kommt es aufgrund eines Sofortkaufs (Echtzeithandel) oder übereinstimmender Verkaufs- und Ankaufsgebote zu einer Übereinstimmung („Matching“), erfolgt die Durchführung des Kaufs („Transaktion“) durch die li-x GmbH. Die li-x GmbH erwirbt die jeweiligen Lizenzen zu dem entweder im Rahmen des Echtzeithandels gegebenen Preises oder durch das System automatisiert festgestellten Preis von dem oder den Verkäufer/n und verkauft sie zeitgleich an den Käufer zu demselben Preis weiter. 

 

I. Zugang
1. Registrierung des Nutzers

(1) Der Nutzer hat sich vor Inanspruchnahme der Dienste auf der Website von li-x unter www. li-x.com über die Eingabe seiner persönlichen Daten und Unternehmensdaten inklusive seiner E-Mail-Adresse zu registrieren. Eine Registrierung erfordert die Einverständniserklärung hinsichtlich dieser AGB. 

(2) li-x erstellt ein Nutzerkonto und generiert ein Passwort, welches dem Administrator des Nutzers per E-Mail, auch zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse, zugesendet wird. li-x wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.

(3) Der Administrator benennt, sofern er nicht selbst auch die Rolle des Bevollmächtigen innehat, einen Bevollmächtigten des Nutzers mit Angabe dessen E-Mail-Adresse; nur ein Bevollmächtigter kann die aufgegebenen Orders verbindlich für den Nutzer bestätigen. li-x generiert ein Passwort, welches dem Bevollmächtigten des Nutzers per E-Mail, auch zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse, zugesandt wird.

(4) Der Administrator kann weitere Mitarbeiter („User“) unter Angabe der entsprechenden E-Mail-Adressen registrieren. Auch für diese generiert li-x jeweils ein Passwort, welches den Usern per E-Mail, auch zur Verifizierung der E-Mail-Adressen, zugesandt wird.

(5) Jeder User erhält nur jeweils ein Passwort. li-x wird dieses Passwort nicht an Dritte weitergeben. Ein User kann sein Passwort unter seinen persönlichen Einstellungen ändern.

(6) Beim ersten Zugriff auf das Nutzerkonto im Portal muss jeder Nutzer/User diese AGB bestätigen. Vor jeder Nutzung meldet sich der User mit seiner E-Mail-Adresse und seinem persönlichen Passwort an.

(7) Der Nutzer sichert gegenüber li-x zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und sich insbesondere auf die Person/Firma des Nutzers beziehen. Der Nutzer ist verpflichtet, li-x Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.

(8) Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass seine Daten zum Nachweis der Rechtekette gespeichert und an zukünftige Eigentümer der Software weitergegeben werden können. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. 

2. Verfügbarkeit des Portals 

(1) li-x führt an seinen Servern und an seinem Portal zwecks Aufrechterhaltung von Sicherheit, Integrität, Leistungsfähigkeit, Funktionalität von Diensten regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Während der Wartungsarbeiten kann li-x seine Leistungen vorübergehend einstellen oder einschränken.

(2) Sofern die Möglichkeit besteht, führt li-x die Wartungsarbeiten in Zeiten geringer Serverauslastung bzw. geringer Nutzung der Inter-netplattform www. li-x.com durch.

 

II. Angebote/Orders
1. Bezeichnung

Alle Kauf- und Verkaufsangebote werden in dem jeweiligen Account des Nutzers, dort in dem Unterverzeichnis „Orders“ aufgelistet; einzelne An- und Verkaufs-Angebote werden als „Order“ bezeichnet. 

2. Verkaufsorder des Verkäufers

Der Verkäufer macht mit Aufgabe seiner Order an der Softwarelizenz-Börse li-x ein Verkaufsangebot zu definierten Parametern, nämlich:

a) die Zeitdauer seines Angebotes, bis zu deren Ablauf der Verkäufer an sein Angebot gebunden ist;

b) die Art der angebotenen Lizenzen;

c) die Anzahl der angebotenen Lizenzen.

An das so festgelegte Angebot ist der Verkäufer bis zum Ablauf der von ihm festgelegten Zeitspanne gebunden. Ein Rücktritt von diesem Angebot im Ganzen ist jederzeit möglich, sofern im Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts noch keine Transaktionen stattgefunden haben. Haben bereits Transaktionen stattgefunden und ist die Order teilweise ausgeführt worden, so ist ein Rücktritt nur für die noch offene, nicht ausgeführte Ordermenge jederzeit möglich.

Das Angebot erfolgt an li-x, die im Falle des Matchings von Angebots- und Nachfrageorders die Lizenzen von dem oder den Verkäufer/n erwirbt und an den Käufer zu dem von der Börse nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen festgelegten Preis weiterveräußert.

3. Angebotsorder des Käufers im Echtzeithandel (Sofortkauf)

Der Käufer macht durch einen Klick auf das Feld „jetzt kaufen“ ein verbindliches Angebot, zum Kauf der jeweils angebotenen Lizenzen zu dem gegebenen Angebotspreis. 

In der Folge legt der Käufer die Anzahl der gewünschten Lizenzen fest.

An das so festgelegte Angebot zum Sofortkauf ist der Käufer nach nochmaliger Bestätigung der Parameter gebunden. Ein Rücktritt von diesem Angebot ist nicht mehr möglich.

Das Angebot erfolgt an li-x, die in diesem Fall des Sofortkaufs die betreffenden Lizenzen von dem oder den Verkäufer/n erwirbt und an den Käufer zu dem im Rahmen des Sofortkaufs festgelegten Preis weiterveräußert.

4. Prüfung der Transferfähigkeit von Lizenzen (Clearing)

(1) Bevor eine Order im System von li-x handelbar ist, hat ein Clearing durch li-x zu erfolgen.

(2) Zu diesem Zweck bietet li-x die Möglichkeit, über die Rubrik „Verkauf“ Kontakt zum li-x Support aufzunehmen. Über das Formular kann der Nutzer die Informationen zu dem beabsichtigten Verkauf übermitteln. Der li-x Support wird Kontakt zum Nutzer aufnehmen, um die für ein Clearing erforderlichen Unterlagen abzufordern. Hat der Nutzer seine Lizenzen in einem Lizenzportal des jeweiligen Herstellers registriert, wird er auf Wunsch von li-x den Zugang zu diesem Portal vermitteln. 

(3) Wird ein Clearing durchgeführt, prüft li-x die vorgelegten Unterlagen auf ihre Plausibilität. Ergibt die Prüfung durch li- x keine einer Transaktion entgegenstehende Bedenken, werden die jeweiligen Lizenzen für den Handel auf dem li-x System freigegeben. Eine Verpflichtung, Lizenzen eines Users zu clearen, bzw. zum Handel auf li-x zuzulassen, besteht nicht. li-x kann Clearinganträge und Lizenzen ohne Begründung ablehnen.

(4) Das Clearing von Lizenzen ist grundsätzlich kostenfrei. Jedoch behält sich li-x vor, bei komplexen Vertragskonstrukten nach Absprache mit dem Nutzer eine individuelle Clearing-Gebühr zu vereinbaren. 

5. Installationsmedien (Downloads)

Dem Käufer wird nach dem Kauf in seinem li-x Account ein zugehöriges Installationsmedium zur erworbenen Lizenz als Download zur Verfügung gestellt.

6. Preisbildung

(1) li-x legt einen marktüblichen Preis (Marktpreis) für die zu verkaufenden Lizenzen fest. Ein User kann zu diesem Marktpreis Kauf- und Verkaufs-Orders aufgeben und akzeptiert damit diesen Marktpreis als verbindlichen Kauf-, bzw. Verkaufspreis. 

(2) li-x passt den Marktpreis jederzeit den marktüblichen Gegebenheiten an, um Preisschwankungen aufzufangen und die Handelsmenge zu maximieren. 

(3) ) li-x ist frei, Preisänderung in Höhe von +/- 10% (Preissenkung und -erhöhung) in einem Zeitraum von 3 Monaten vorzunehmen. Der Nutzer erteilt seine Zustimmung hierzu mit Aufgabe der Order.

(4) Darüber hinausgehende Preisänderungen bedürfen der Zustimmung des Nutzers. li-x steht es frei, bei nicht erfolgter Zustimmung die Order zu stornieren, bzw. Orders bis zu einer Zustimmung zu pausieren. 

7. Annahme des Angebotes durch li-x

(1) li-x nimmt ein Angebot auf der Basis ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

(2) Die Order kann von li-x ganz oder in Teilen, auch mehrmals, bis die Order vollständig ausgeführt ist, angenommen werden. Eine Gewähr für die vollständige oder teilweise Erfüllung einer Order wird von li-x nicht übernommen.

(3) Mit Annahme des Angebotes kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und li-x zustande („Transaktion“), der zur Folge hat, das die angebotenen Lizenzen zugleich dinglich im Wege der Abtretung (§ 398 BGB) auf li-x übergehen und von dieser auf den Käufer zeitgleich weiterübertragen werden. 

Zeitgleich wird im Account des Nutzers, im Verzeichnis „Order“ die entsprechende Transaktion im Unterverzeichnis „Beendete Order“ aufgeführt. Teilausgeführte Orders verbleiben im Unterverzeichnis „Aktiv“ mit Ausweisung der bereits ausgeführten Anteile der Orders. 

(4) Der Nutzer wird zudem über die Transaktion und deren Konditionen per E-Mail informiert. Details zu Rechnungen und Aufforderungen zur Rechnungstellung werden im eigenen Account des Nutzers, dort unter der Rubrik Rechnungen zur Verfügung gestellt.

(5) Mit der Transaktion hat der Verkäufer sämtliche Rechte an den Lizenzen, die Gegenstand der Order waren, verkauft und der Käufer hat, nach dem Durchgangserwerb der li-x, sämtliche Rechte daran erworben.

8. Keine Angebote/Orders per Fax und Telefon

li-x weist darauf hin, dass Kundenberater und das Supportteam nicht berechtigt sind, Orders anzunehmen. Andere, als über das Internet auf der li-x Plattform abgegebene Orders, gelten als nicht abgegeben.

9. Freigabe von Orderangeboten

(1) Angebote zum Verkauf (Orders) von Lizenzen gelten vom Nutzer erst dann als erteilt, wenn die Orders von dem zuvor benannten bevollmächtigten User im Orderbereich bestätigt und die Orders damit von ihm freigegeben werden. 

(2) Verfügt ein Nutzer über die Rechte eines Bevollmächtigten wird eine Order sofort mit Aufgabe freigegeben.

(3) Für den Echtzeithandel sind die Rechte eines Bevollmächtigten notwendig. 

(4) Der in der Orderübersicht enthaltene voraussichtliche Abrechnungsbetrag beruht auf dem zuletzt verfügbaren Kurs aus den Systemen von li-x. Dieser Betrag dient lediglich als Richtgröße für den Nutzer und entspricht nicht dem endgültigen Abrechnungsbetrag der Lizenztransaktionen. Der endgültige Abrechnungsbetrag wird erst mit Orderausführung an der Börse bestimmt. Dies gilt nicht im Falle des Sofortkaufs. Hier ist der Preis für beide Parteien bereits durch den Sofortkauf zu den dort bestimmten Konditionen verbindlich festgelegt.

Ausgeschlossen vom Widerruf sind Käufe und Verkäufe im Echtzeithandel, diese werden sofort ausgeführt oder verfallen unmittelbar (first come, first serve).

10. Widerruf von Angeboten

Der Nutzer kann sein Angebot jederzeit online widerrufen, sofern Angebote noch nicht ganz oder in Teilen angenommen wurden. Verbleibende Angebote werden bei einem Widerruf storniert. Spätester Annahmezeitpunkt für Widerrufe ist 20:00 Uhr CET eines Geschäftstages der Börse. 

11. Löschen laufender Orders durch li-x

li-x ist berechtigt, Orders wegen besonderer Umstände zu löschen. Von der Löschung einer Order wird li-x den Nutzer unverzüglich benachrichtigen.

12. Sperrung des Online Zugangs/Sperranzeige

Zur Sperrung des Online Zugangs für den Nutzer oder einzelne User stellt li-x eine Hotline zur Verfügung. Der Administrator kann außerdem von den Möglichkeiten zur Sperrung in seinem Administrator-Account Gebrauch machen.

 

III. Preise/Zahlungen
1. Entgelte, Verzugszinsen und Auslagen

(1) li-x stellt im Fall einer Transaktion dem Käufer den jeweils durch li-x festgestellten Kaufpreis, zzgl. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer, in Rechnung. Maßgeblich ist insoweit der Betrag, der im eigenen Account des Nutzers, dort unter der Rubrik „Rechnungen/Käufe“ (Abschnitt II 6) verbindlich für den Käufer festgehalten wurde. Der Kaufpreis ist fällig binnen 7 Tagen nach Abschluss der Transaktion. 

(2) Der Verkäufer ist nach Abschluss der Transaktion berechtigt, li-x den Verkaufspreis, zzgl. gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer, in Rechnung zu stellen. Maßgeblich ist insoweit der Betrag, der im eigenen Account des Nutzers, dort unter der Rubrik Rechnungen/Verkäufe (Abschnitt II 6) verbindlich für den Verkäufer festgehalten wurde. Der Verkaufspreis ist fällig binnen 20 Tagen nach Rechnungseingang bei li-x. 

(3) li-x stellt für die Vermittlung von Orders, die Bereitstellung von Services und deren Zugang Entgelte in Rechnung. Die Höhe der Entgelte beträgt für den Verkäufer 24 Prozent der Transaktionssumme. Maßgeblich für die jeweilige Rechnung ist der Betrag, der im eigenen Account des Nutzers, dort unter der Rubrik Rechnungen/Gebühren (Abschnitt II 6) verbindlich für den Nutzer festgehalten wurde. Für den Käufer ist der Grundservice kostenfrei. 

(4) li-x erhebt Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit einer Zahlung. Die Höhe der jeweiligen Verzugszinsen wird auf den Rechnungen ausgewiesen. 

(5) Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Nutzer im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden, werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail bekanntgegeben. Der Nutzer muss die neuen AGB bei seinem nächsten Login bestätigen, um den Service weiter nutzen zu können. Auf diese Genehmigung wird ihn li-x in einer Mitteilung besonders hinweisen. 

(6) Werden dem Nutzer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen, mit der Wirkung, dass alle aktiven Orders storniert werden. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn li-x in ihrer Mitteilung besonders hinweisen. Kündigt der Nutzer, wird das geänderte Entgelt für den gekündigten Vertrag nicht zugrunde gelegt. 

2. Rechnungstellung 

(1) Die li-x GmbH stellt Rechnungen für die ihr zustehenden Kaufpreise für (teil-)erfüllte Orders/(teil-)angenommene Angebote innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung. 

(2) Die Rechnungen enthalten mindestens Informationen zu Art und Anzahl des Produktes, Nummer des jeweiligen Lizenzvertrages und Lizenznummer, den Preis pro Lizenz und den Gesamtbetrag.

(3) li-x rechnet die li-x zustehende Provision (vgl. Abschnitt III 1.dieser AGB) zweimal wöchentlich ab und erstellt eine Rechnung an den Verkäufer. li-x ist zur Verrechnung der Provision mit Kaufpreisentgelten gemäß III. 1. (2) berechtigt.

(4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Rechnung hat der Nutzer spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird li-x bei Stellung der Rechnung besonders hinweisen. Der Nutzer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass die Rechnung zu Unrecht gestellt wurde oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.  

3. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Börse li-x

(1) li-x ist berechtigt, ausgeführte Orders aus triftigen Gründen (insbesondere VI.3.) auch im Nachhinein gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises zu stornieren.

(2) Fehlerhafte Gutschriften (z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf li-x mit Forderungen verrechnen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Nutzer zusteht.

(3) Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird li-x den Nutzer unverzüglich unterrichten.

4. Abrechnungswährung

(1) Die li-x GmbH rechnet in Euro ab. Alle Rechnungen und Gutschriften werden in Euro erstellt. Dem Nutzer kann freigestellt werden, in seiner Landeswährung zu zahlen. 

(2) Aufwendungen durch Wechselkurse sind vom Nutzer zu tragen.

(3) Durch Transaktionen insbesondere aber auch im Zahlungsverkehr von einem in Fremdwährung geführten Konto des Nutzers an li-x können durch Wechselkursveränderungen Kursverluste entstehen.

5. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Nutzers

Der Nutzer kann gegen Forderungen der li-x GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

IV. Vertragspflichten
1. Mitwirkungspflichten des Nutzers/Sperrung

(1) Die Kommunikation mit dem Nutzer erfolgt ausschließlich elektronisch durch Ablage von Nachrichten und Mitteilungen im Messaging-System von li-x. Rechnungen werden im li-x Online-Archiv zur Verfügung gestellt, sofern nicht rechtlich eine Textform erforderlich ist. Wichtige Nachrichten werden den Nutzern zusätzlich per E-Mail zugestellt. Da beim E-Mailverkehr jedoch Fehler außerhalb der Einflussphase von li-x auftreten können, ist der Nutzer verpflichtet, sein Online-Archiv regelmäßig, in Verhältnis zu seinen Aktivitäten in angemessenen Abständen (mindestens jedoch einmal wöchentlich) auf Zugang von Dokumenten zu prüfen und die zugegangenen Dokumente inhaltlich wahrzunehmen. Für Folgen, die aus der nicht erfolgten oder mangelhaften Wahrnehmung entstehen, haftet li-x nicht. 

(2) Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Nutzer li-x Änderungen seines Namens und seiner Anschrift einschließlich seiner E-Mail-Adresse sowie das Erlöschen oder die Änderung seiner Kontoverbindung sowie einer gegenüber li-x erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Änderungen der Adressdaten sowie des Nutzerkontos müssen durch den Nutzer elektronisch vorgenommen werden. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

(3) Mit Nutzung der li-x Lizenzbörse, erklärt sich der Nutzer/User bereit, für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer verantwortlich zu sein. Soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklärt der Nutzer/User sich damit einverstanden für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Konto oder Passwort vorgenommen werden. 

(4) Der Nutzer hat Rechnungen, Lizenzaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Orders auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang, zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird li-x bei Zusendung der oben genannten Dokumente jeweils besonders hinweisen. 

(5) Falls Rechnungen und Lizenzaufstellungen dem Nutzer nicht zugehen, muss er li-x unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Nutzer erwartet. 

(6) Der Nutzer hat bei Eingabe seiner Orders die ihm angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten vor Weiterleitung des Auftrags an li-x auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

(7) Der Nutzer hat durch die Verwendung einer aktuellen Virenschutzsoftware, Firewall und regelmäßiges Aufspielen von Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem und die verwendete Software dafür zu sorgen, dass sich keine Computerviren, „Trojaner“ oder vergleichbare schädliche Programme, Codes oder Anwendungen auf seinem Rechner befinden. Sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, ist er verpflichtet, li-x unverzüglich zu unterrichten, damit diese in die Lage versetzt wird, den Zugang des Nutzers so lange zu sperren, bis das Sicherheitsrisiko beseitigt ist. II Nr.13 dieser AGB gelangt sinngemäß zur Anwendung.

(8) Der Nutzer wird die von li-x mitgeteilten Sicherheits- und technischen Hinweise für die Nutzung des Online-Zugangs beachten. Solche Hinweise können den Nutzern per E-Mail, im Portal oder auf der Website von li-x mitgeteilt werden. 

(9) Sofern li-x durch eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (z. B. Internet) nicht erreichbar ist, ist der Nutzer verpflichtet, auf die Benutzung eines anderen verfügbaren Kommunikationsmittels (z. B. Telefon) auszuweichen. Der Nutzer ist verpflichtet, Störungen bei der Übertragung von Daten der li-x unverzüglich mitzuteilen. 

(10) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen Passwörtern erlangt, und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Missbrauch durch unbefugte Dritte auszuschließen.

Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des persönlichen Passworts zu beachten: 

  • Das Passwort darf nicht elektronisch gespeichert werden.
  • Bei Eingabe des Passworts ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können.
  • Das Passwort darf nicht außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben werden (z. B. nicht auf Online-Händlerseiten).
  • Das Passwort darf nicht außerhalb des Online-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail.
  • Das Passwort darf nicht zusammen mit den anderen Anmeldeinformationen verwahrt werden.

Besteht bei dem Nutzer der Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von seinen Passwörtern hat, ist er verpflichtet, li-x hierüber unverzüglich zu unterrichten und den entsprechenden Zugang sperren zu lassen bzw. diesen über die Website auch selbst zu sperren. Zur Sperrung gilt das unter II. Nr. 13 Gesagte. Ist ein Passwort missbräuchlich verwendet worden, ist vom Nutzer unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. 

(11) Das Passwort darf aus Sicherheitsgründen nicht mittels Soft- und /oder Hardware gespeichert werden. Es ist bei Nutzung des Portals ausnahmslos manuell einzugeben. 

(12) Ermöglicht der Nutzer unbefugten Dritten schuldhaft den Missbrauch seines Passworts oder seiner Zugangsdaten, haftet er für den etwaigen für li-x entstehenden Schaden in vollem Umfang. Auch Mitarbeitern von li-x darf das Passwort nicht mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter der li-x sind nicht befugt, das Passwort beim Nutzer zu erfragen. Auch sonstigen Ersuchen auf Bekanntgabe seines Passworts darf der Nutzer keinesfalls nachkommen. 

(13) Geht das Passwort verloren, wird das Passwort nicht berechtigten Personen bekannt oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, so hat der Nutzer das Passwort unverzüglich zu ändern oder den Zugang durch li-x sperren zu lassen.

(14) li-x wird den Zugang zum Portal unverzüglich sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Sie wird den Nutzer hierüber informieren. Sie wird den Zugang auch auf Wunsch des Nutzers sperren. 

(15) Der elektronische Zugang wird von li-x aus Sicherheitsgründen automatisch temporär gesperrt, wenn ein Passwort fünfmal hintereinander falsch eingegeben wurde. li-x wird den entsprechenden Zugang auch sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch andere Personen als den Account-Inhaber besteht. 

(16) Auch auf Wunsch des Nutzers wird li-x den entsprechenden Zugang sperren. Der Nutzer wird hierüber informiert. Für die Entsperrung im vorgenannten Fall muss sich der Nutzer mit li-x in Verbindung setzen. 

2. Lizenzübertrag

Die Übertragung der Softwarelizenzen erfolgt automatisiert an den Nutzer und wird in seiner Orderhistorie angezeigt. Die Lizenzen werden, sofern er Käufer ist, seinem Lizenzbestand hinzugefügt. Ist er Verkäufer, werden sie aus seinem Bestand entfernt. 

3. Verschwiegenheit und Auskunft

(1) li-x ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Informationen und Tatsachen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt hat. Informationen über den Nutzer dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Nutzer eingewilligt hat oder li-x zur Erteilung einer Auskunft befugt ist.

(2) Eine Auskunft kann Informationen über die Herkunft von Lizenzen und deren Rechtekette (die Eigentümer in zeitlicher Abfolge) sowie ggf. Lizenzbestände des Nutzers enthalten. Angaben über sonstige li-x anvertraute Informationen werden nicht gemacht. 

(3) li-x erteilt Auskünfte auf Weisung der Nutzer. Nutzer können eine schriftliche Lizenzübersicht mit detaillierter Rechtekette über die erworbenen Software Lizenzen abfordern. 

(4) Wenn ein Dritter ein berechtigtes Interesse an der Lizenzinformation oder eine rechtliche Grundlage nachweisen kann, wird ihm Auskunft über Herkunft und die Rechtekette einer Lizenz erteilt. Der Nutzer wird hierüber informiert. 

4. Empfänger von Auskünften 

li-x erteilt Auskünfte nur eigenen Nutzern sowie von diesen Bevollmächtigten oder Urhebern mit berechtigtem und nachgewiesenem Interesse.

 

V. Laufzeit/Kündigung
1. Laufzeit

Tritt ein Nutzer der Börse li-x nach Maßgabe dieser Bedingungen bei, beginnt der Vertrag auf unbefristete Zeit zu laufen. 

2. Kündigungsrechte des Nutzers 

(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht: Der Nutzer kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Services jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; Telefax oder E-Mail genügt. 

2) Kündigung aus wichtigem Grund: Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

3. Kündigungsrecht der li-x 

(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
li-x kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Services, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist in Textform kündigen; E-Mail genügt. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird li-x auf die berechtigten Belange des Nutzers Rücksicht nehmen.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder Services ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der li-x deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Nutzers unzumutbar werden lässt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn der Nutzer unrichtige Angaben über seine Lizenzen oder seine Liquidität gemacht hat oder
  • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Liquidität des Nutzers eintritt oder dieser Insolvenzantrag gestellt hat.

4. Abwicklung nach Kündigung

(1) Im Falle einer Kündigung wird li-x nach eigenem Ermessen dem Nutzer für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (z.B. unrichtige Lizenzangaben).

(2) Nach Zugang der Kündigung bei li-x bzw. beim Nutzer wird li-x weitere Aufträge des Nutzers nur ausführen, wenn ihr das im Einzelfall angezeigt erscheint; gesonderte Anzeigen über die Nichtausführung erfolgen nicht. li-x wird bei Kündigung durch eine der Vertragsparteien auf Wunsch des Nutzers sofort bzw. – wenn keine spezielle Weisung erfolgt – nach billigem Ermessen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Nutzers alle Orders des Nutzers auf Gefahr und Kosten des Nutzers schließen.

(3) Nach Ausgleich aller offenen Positionen des Nutzers wird li-x den Account des Nutzers schließen und dem Nutzer eine Schlussabrechnung erstellen.

(4) Nach Beendigung der Nutzerbeziehung ist li-x berechtigt, den Zugang zum Online-Archiv zu sperren. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er seine dort gespeicherten Dokumente rechtzeitig auch anderweitig abspeichert.

 

VI. Haftung
1. Haftung der Börse; Mitverschulden des Nutzers

(1) Haftungsgrundsätze
Die li-x GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die li-x GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf die der Nutzer/Käufer vertraut. In diesem Fall haftet die li-x GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten. Jede Haftung ist der Höhe nach auf die Höhe der jeweiligen Transaktion beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere eine solche für mittelbare Schäden, etwa Vermögensschäden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von der li-x GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Störung des Betriebs
li-x haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, hoheitliche Eingriffe) eintreten.

Die li-x GmbH haftet nicht für Schäden wegen Verzögerung bei der Auftragsausführung aufgrund einer Unterbrechung oder Störung des Internets oder von IT-Systemen, es sei denn, solche Umstände sind li-x zuzurechnen. Eine Haftung aufgrund solcher Umstände besteht nur in dem Maße, in dem li-x im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

Aus technischen und/oder betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen der Systeme und/oder Leistungen möglich. li-x haftet für Schäden, die auf eine solche Nichtverfügbarkeit zurückzuführen sind, nur soweit sie ein Verschulden an der Nichtverfügbarkeit treffen.

(3) Grenzen der Verantwortlichkeit der li-x

Die li-x GmbH haftet nicht

a. für Verluste, die dem Nutzer durch eigenverantwortlich getroffene Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen entstanden sind;
b. für Verluste, die dem Nutzer aufgrund fehlerhafter (insbesondere nicht den Vorgaben der li-x entsprechender) Bedienung des Order-Systems oder anderer Zugangswege zur Nutzung der Leistungen der li-x entstanden sind;
c. für Verluste aufgrund der Nichtausführung von Orders, z.B. wegen überschrittener finanzieller Preislimits oder mangels ausreichender Kauf- bzw. Verkaufsorders oder aus anderen Gründen.

Jede wie auch immer geartete Haftung ist der Höhe nach auf die Höhe der jeweiligen Transaktion beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere eine solche für mittelbare Schäden, etwa Vermögensschäden. Gegenstand der Transaktion sind ausschließlich Softwarelizenzen. Serviceleistungen, Installationshilfen oder dergleichen werden nicht erbracht. Für die Betriebsfähigkeit der Programme, für die die Lizenzrechte von li-x erworben wurden, sowie alle mit dem Betrieb der Programme zusammenhängenden Fragen ist allein der Kunde verantwortlich. li-x übernimmt keine Haftung für Softwarefehler und Folgeschäden.

2. Haftung des Nutzers bei nicht autorisierten Orders und deren Folgen

(1) Haftung des Nutzers für nicht autorisierte Orders und deren Folgen

a. Beruhen nicht autorisierte Orders oder Lizenzmanipulationen vor einer Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst wie missbräuchlich verwendeten Passworts, haftet der Nutzer für den der li-x oder Dritten hierdurch entstehenden Schaden in vollem Umfang, ohne dass es darauf ankommt, ob der Nutzer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des Passworts ein Verschulden trifft.

b. Der Nutzer haftet im Übrigen, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.

c. Der Nutzer ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Punkten a und b verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil li-x nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und er unverschuldet die „Selbstsperrung“ nicht durchführen konnte und der Schaden dadurch eingetreten ist.

d. Kommt es vor einer Sperranzeige zu nicht autorisierten Orders und hat der Nutzer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Nutzer den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.

Grobe Fahrlässigkeit des Nutzers liegt insbesondere vor, wenn er

  • den Verlust oder Diebstahl des Passworts oder die missbräuchliche Nutzung des Passworts li-x nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,
  • das Passwort im Nutzersystem gespeichert hat,
  • das Passwort einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde,
  • das Passwort erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat,
  • das Passwort außerhalb des Online-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat.

(2) Haftung der li-x ab der Sperranzeige
Sobald li-x eine Sperranzeige eines Nutzers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Orders entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

3. Verletzung von Rechten 

(1) Der Nutzer versichert für Verkaufsorders:

  • dass er die Software zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt hat.
  • dass keine Rechte Dritter an dieser Software bestehen.
  • dass es sich bei der Software nicht um unzulässige Vervielfältigungsstücke/Raubkopien handelt.
  • dass die Software mit Zustimmung des Rechtsinhabers (Softwareherstellers) im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden ist oder vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz übertragen worden ist.
  • dass er die Kopie dieser Software unbrauchbar gemacht hat und nicht mehr einsetzt.

(2) Bei Verletzung von Drittrechten, geltenden Rechts oder Verstoß gegen diese AGB/Nutzungsbedingungen, ist li-x berechtigt, dem Nutzer Services vorzuenthalten, Nutzerkonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern.

4. Freistellung eines Käufers 

li-x stellt den Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere denen der Softwarehersteller frei, sollte wider Erwarten rechtskräftig festgestellt werden, dass die Übertragung von vertragsgegenständlichen Lizenzen unwirksam war.

Diese Erklärung steht unter der Voraussetzung, dass der Käufer sämtliche ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer rechtlichen Inanspruchnahme rechtskräftig ausgeschöpft hat.

Der Käufer wird li-x unverzüglich über die Inanspruchnahme durch Dritte informieren. li-x trägt in diesem Fall sämtliche Rechtsverfolgungskosten des Käufers, mit der Maßgabe, dass sämtliche rechtlichen Schritte zuvor zwischen den Parteien abgestimmt werden, incl. der Auswahl der zu beauftragenden Anwälte und deren Vergütung.

 

VII. An- und Verkauf durch li-x
1. Software

(1) Alle auf li-x gehandelten Softwareprodukte werden in der Form gehandelt, wie sie von den Nutzern auf li-x eingestellt wurden.

(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Lieferung der Softwareprogramme über die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hinaus die mit der jeweiligen Software verbundenen Produkt-Nutzungsrechte des jeweiligen Herstellers Anwendung finden; diese können über den Hersteller erfragt werden.

2. Zurückbehaltungsrecht 

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Rechtevorbehalt 

(1) Die Rechte an den erworbenen Lizenzen gehen erst mit der Bezahlung der vollständigen Kaufpreisforderung durch den Käufer auf den Käufer über.

(2) Solange die Rechte nicht auf den Nutzer/Käufer übergegangen sind, ist dem Nutzer/Käufer die Nutzung der Software, aber auch die Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg untersagt.

4. Mängelhaftung und Gewährleistung 

(1) li-x leistet nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. Eine Gewährleistung ist für Mängel an den Programmen, die den Lizenzen zugrunde liegen, ausgeschlossen. Eine etwaige Gewährleistung des Softwareherstellers kann nicht garantiert werden und richtet sich nach dessen Lizenzbestimmungen.

(2) Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Abtretung dieser Ansprüche an Dritte ist nicht zulässig.

(3) Der Nutzer/Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und verdeckte Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum anzuzeigen. Die im kaufmännischen Verkehr geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Bei Erteilung einer Mängelrüge ist der Nutzer/Käufer verpflichtet, li-x zu beschreiben, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist.

(4) Im kaufmännischen Verkehr berühren die Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, außer wenn sie rechtskräftig festgestellt oder von li-x schriftlich anerkannt wurden.

 

VIII. Datenschutz
Datenschutz

(1) li-x verpflichtet sich, die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten.

(2) Dem Nutzer ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags sowie für die Dokumentation der Rechtekette im Rahmen der Verwertung von gebrauchter Software erhoben, genutzt und gespeichert werden. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Nutzers enthalten. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch li-x befindet sich in der Datenschutzerklärung die auf der Website www. li-x.com eingesehen werden.

(3) Der Nutzer wird außerdem darauf hingewiesen, dass li-x Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 15 TMG erhebt, verarbeitet und nutzt und zwar auch über die Auftragserfüllung hinaus, soweit dies für Zwecke der Abrechnung erforderlich ist.

(4) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. li-x verpflichtet sich für den Fall des Widerrufs zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt und/oder einer Löschung stehen zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegen. Davon ausgenommen sind die Daten, die zur Dokumentation der Rechtekette erhalten bleiben müssen.

IX. Schlussbestimmungen
1. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Nutzern

(1) Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Nutzern und der li-x GmbH gilt deutsches Recht.

(2) Anwendbares Recht, Gerichtsstand für Inlandskunden
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbart werden kann, Hamburg.

(3) Gerichtsstand für Auslandskunden
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Nutzer, die ihren Sitz im Ausland haben sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

(4) Vertragssprache
Maßgebliche Sprachen für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Nutzer während der Laufzeit des Vertrages sind Deutsch und Englisch.

2. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Sonderbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die von ihrem Regelungsgehalt und Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Auf gleiche Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

Stand: 24.05.2017