Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Auswahl von Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden. Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Interesse an Informationen haben schicken Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie und an.
li-x GmbH
info@li-x.com
+49 40 609 44 09 55
li-x ist Europas großes Portal für gebrauchte Software. Das Team von li-x besteht aus Lizenzspezialisten, hoch motivierten Softwareentwicklern und engagierten SupportmitarbeiterInnen. Gründer und Inhaber Boris Vöge besitzt fast 20 Jahre Erfahrung im Markt für Gebrauchtsoftware. Er hat li-x 2014 zusammen mit Sven Mutzl gegründet und ein internationales Team zusammengestellt. Die Firma sitzt in Hamburg Winterhude, die 15 MitarbeiterInnen kommen aus der ganzen Welt.
li-x handelt ausschließlich Lizenzen aus Volumenverträgen. Wir prüfen und dokumentieren die Herkunft und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für jede einzelne Lizenz. Und, wir legen den Erstbesitzer und den Ursprungsvertrag der Lizenzen offen. Das ist ein großer Aufwand. Aber er ist es wert. Im Ergebnis bestehen unsere Lizenzen jedes Hersteller-Audit.
Das Portfolio besteht unter anderem aus Volumenlizenzen der Hersteller Microsoft und Adobe, die wir vor dem Verkauf einer Echtheitsprüfung unterzogen haben und deren Herkunftshistorie wir sorgfältig archivieren. Diese Lizenzen teilen wir in drei Kategorien:
- Office-Anwendungssoftware
- Betriebssysteme
- Serverlösungen
Das Angebot von li-x richtet sich an Unternehmen, Institutionen und Behörden. Nach der kostenlosen Registrierung geht es direkt los. Privatpersonen haben keine Möglichkeit auf li-x einzukaufen.
Als gebrauchte Software bezeichnet man Software, die bereits einmal mit Einverständnis des Softwareherstellers in Verkehr gebracht wurde, d.h. entweder über diesen direkt oder einen Händler von „neuer“ Software. Das Gute an ihr: Sie verschleißt nicht. Sie ist und bleibt genauso funktionsfähig wie am ersten Tag ihrer Installation.
Aus unserer Sicht gibt es 3 entscheidende Faktoren
- Lizenzformen
Bei den Lizenzformen gibt es große Unterschiede. Wir handeln ausschließlich gebrauchte Volumenlizenzen (detaillierte Info stehen hier: LINK Was sind Volumenlizenzen). Die sind zwar in der Anschaffung teurer, dafür sind sie sicher:
Andere Formen:
- PKC (Produkt Key Card) – Lizenzschlüssel, der zur Freischaltung von vorinstallierten Office Produkten oder zur Neuinstallation genutzt wird. PKC Versionen sind in den Nutzungsrechten gegenüber Volumenlizenzen eingeschränkt. Sie müssen auf jedem Gerät separat aktiviert werden. Es sind weder Downgrade- noch Reimaging- noch Virtualisierungsrechte enthalten. Diese Lizenzen sind primär für den Privatanwender geeignet - weniger für Unternehmen.
- FPP (Full Packaged Product) - klassiche Einzelplatzlizenz, oder auch traditionelle Vollversion genannt. Kommt per Installationsdatenträger (DVD) oder Downloadlink (ESD). Volumenaktivierung, Downgrades und Virtualisierungsrechte sind nicht enthalten. Sie dürfen in der Regel auf einem Gerät installiert werden und enthalten ggf. ein Zweitkopierecht zur Installation auf einem weiteren Gerät (Tablet). Auch diese Lizenzen sind weniger für Unternehmen geeignet.
- EDU-Lizenzen – Die sogenannten Education Licences sind anders als die oben beschriebenen Lizenzformen auf vielen Geräten einsetzbar: ABER sie sind ausschließlich Bildungs- und gemeinnützigen Einrichtungen gedacht. Darum sind sie im Neupreis stark reduziert. Unsere Haltung: Sie sollten auch im Wiederverkauf nicht an Unternehmen verkauft werden, zu mal es Wege gibt, dass die abgebenden gemeinnützigen Einrichtungen von diesem Weiterverkauf nichts mit bekommen.
Sollten Sie ein gefühlt zu günstiges Angebot für Gebrauchtsoftware sehen, empfehlen wir intensiv zu prüfen, wer der Vorbesitzer war. Ob es sich wohlmöglich um PKC, FPP oder EDU Lizenzen handelt. Wenn die Anbieter diese Informationen nicht transparent machen, liegt es bei Ihnen dort auch nicht zu kaufen.
- Lizenzversionen
Eine Office Professionell Plus Version ist schnell mit einer Office Professionell Version zu verwechseln. Das kleine Wörtchen PLUS steht aber in diesem Fall für große Unterschiede, zum Beispiel bei:
- Downgrade-Rechten (Einsatz einer Vorversion),
- Reimagining Rechten (Verwendung nur eines Datenträgers für die Installation mehrerer Arbeitsplätze)
- Einfacher Installation mit nur einem Key für mehrere Arbeitsplätze
- Statt der Nutzung eines MAK Keys, die Nutzung eines KMS Keys für das Ausrollen mit einem KMS Server zur Erleichterung der Aktivierung
- Nutzung in Remote Desktop Umgebungen
- Länderübergreifenden Einsatz
Achten Sie beim Preisvergleich unbedingt auf die exakte Bezeichnung, ansonsten vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
- Qualität
Die Qualität einer Lizenz definiert sich für uns durch Transparenz.
Wir stellen unseren Kunden die Herkunftsnachweise und Deinstallationserklärungen der Erstinhaber zur Verfügung. Sie wissen also, welche Lizenzform Sie einkaufen, wer der Erstbesitzer der Lizenz war und aus welchem Vertrag diese stammt. Das freut Ihre Complianceabteilung (und wenn Sie Reseller sind, auch die ihrer Kunden) und macht li-x Lizenzen auditsicher.
Eine Lizenz aus einem Volumenvertrag ist nicht identisch mit einem PKC oder FPP (klassische Einzelplatzlizenz Produkt). Detaillierte Informationen gibt es hier: Link (Warum ist Gebrauchtsoftware nicht Gebrauchtsoftware)
Der Preis einer Lizenz ist immer im Vergleich zum identischen Neuprodukt zu sehen.
Beispiel: Die Office Standard und Pro Plus Versionen sind Lizenzen aus Volumenverträgen. Für diese gelten Downgrade-Rechte (Einsatz einer Vorversion), einfache Installation mit nur einem Key und Nutzung in Remote Desktop Umgebungen.
Unsere Office Pro Plus Versionen kommen aus einem Volumenlizenzvertrag und verfügen zusätzlich über Skype for Business. Außerdem besitzen unsere Pro Plus Versionen für Unternehmen sehr interessante Lizenzrechte, wie:
- Downgrade-Rechte (Einsatz einer Vorversion),
- Reimagining Rechte (Verwendung nur eines Datenträgers für die Installation mehrerer Arbeitsplätze)
- Einfache Installation mit nur einem Key für mehrere Arbeitsplätze
- Nutzung eines KMS Keys für das Ausrollen mit einem KMS Server zur Erleichterung der Aktivierung
- Nutzung in Remote Desktop Umgebungen
- Länderübergreifender Einsatz
Ein reiner Installationskey ist keine Lizenz. Darum wird er auch auch zu Spottpreisen angeboten. Mit so einem Key sind Sie nicht richtig lizenziert. Häufig handelt es sich dabei um geleakte Keys ohne Lizenz. Wer solche Reinfälle vermeiden will, kauft gebrauchte Lizenzen und die Vertragsdetails, in denen die Version und der Erstbesitzer deutlich erkennbar sind, gleich mit. Zum Beispiel auf li-x.
Sie heißen EDU, Academics, Charity-Sales oder auch Schulversionen. Allen gemein ist die Tatsache, dass sie ursprünglich vom Hersteller speziell für Forschung und Lehre oder Non-Profit Organisationen angeboten wurden. Zu besonders günstigen Konditionen. Was wir gut finden. Schlecht finden wir die Tatsache, dass über den Gebrauchtsoftwaremarkt genau solche Lizenzen ihren Weg in Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, finden. Meist zum allerniedrigsten Preis. Wie das geht? Augen zu und nicht nachfragen, woher die Lizenzen stammen. Wir zeigen Haltung – auf li-x kaufen oder verkaufen wir grundsätzlich keine EDU-Lizenzen. Weil sie Sie nicht glücklich machen.
Ja, hierzu hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2012 ein Grundsatzurteil gefällt und den Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich für rechtmäßig erklärt.
In der Urteilsbegründung heißt es, „dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt“. Die Erschöpfung tritt an jeder einzelnen Lizenz ein, so dass auch Volumenlizenzen aufgespalten werden können, wie das BHG bestätigte (BGH 11.12.2014. Az. I ZR 8/13). Zudem gilt dies auch bei online übertragenen Lizenzen, so dass der Käufer von gebrauchter Software diese beim Hersteller erneut herunterladen darf, was der EuGH wie folgt formulierte: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheber-Rechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“ (EuGH 03.07.2012, Az. C-128/11).
Der Bundesgerichtshof setzte das Urteil des EuGH am 17. Juli 2013 in nationales Recht um. Es ist in Deutschland gestattet, gebrauchte Lizenzen zu vertreiben und die damit verbundenen Rechte an den Nacherwerber der Lizenz zu übertragen. Auch hier sind körperliche und nichtkörperliche Kopie einander gleichgestellt (BGH 17.07.2013, Az. I ZR 129/08).
Und Volumenlizenzen im speziellen?
Auch ihr Verkauf ist rechtlich unstrittig, denn „auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden.“ Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Dezember 2012 in einem Verfahren zwischen Adobe und einem Gebrauchtsoftwarehändler (OLG Frankfurt a.M. 18.12.2012, 11 U 68/11). Dieses Urteil wurde vom BGH im Dezember 2014 bestätigt (BGH, 11.12.2014 Az. I ZR 8/13).
Soll ein Programm innerhalb eines Unternehmens auf mehreren Computern eingesetzt werden, bieten die Hersteller sogenannte Volumenlizenzverträge an. Mit einem Volumenlizenzvertrag wird eine Anzahl Lizenzen für Produkte des Herstellers erworben. Die Abnahme größerer Lizenzmengen unter einem solchen Vertrag wird mit Rabatten belohnt.
Zudem besitzen Lizenzen aus Volumenverträgen zusätzliche Nutzungsrechte. Das Reimaging Recht erlaubt beispielsweise eine zentrale Verteilung der Software. Die Verteilung kann so zentral von einem Server aus vorgenommen werden, anstatt die Installation auf jedem Computer manuell auszuführen. Das spart Zeit, Kosten und erleichtert das Lizenzmanagement.
Bei Volumenlizenzen werden – im Gegensatz zur Einzelplatzlizenz –keine Datenträger, oder Benutzerhandbücher mitgeliefert, sondern Installationsmedien per Download zur Verfügung gestellt.
Auch Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen dürfen aufgespalten und einzeln weiter verkauft werden. Auf li-x werden fast ausschließlich Lizenzen aus Volumenverträgen gehandelt.
Hier dürfen Hersteller keinen Unterschied machen: Gebrauchte Software ist genauso wie neue Software zu behandeln, eine update-berechtigte Version bleibt auch nach dem Weiterverkauf update-berechtigt. Patches zur Fehlerbeseitigung müssen die Hersteller im gesetzlichen Rahmen auch dem Zweitbesitzer kostenlos zur Verfügung stellen.
Unsere MitarbeiterInnen prüfen bei potenziellen Verkäufern, ob die Lizenzen in der angegebenen Form vorhanden sind und den Qualitätskriterien von li-x sowie den Anforderungen des Europäischen Rechts entsprechen.
Und so machen wir das: Der Verkäufer stellt zur Prüfung seinen Lizenzvertrag, die Kaufrechnung und falls notwendig die letzte Wartungsrechnung zur Verfügung. Falls notwendig werden die Upgradepfade ermittelt und dokumentiert. Der Verkäufer hat zudem eine Deinstallationserklärung abzugeben, mit der er bestätigt, die Software unbrauchbare gemacht zu haben und (auch zukünftig) nicht mehr zu nutzen. Werden weitere Dokumente benötigt, fordert unser Support diese an. Ferner räumt der Verkäufer unserem Supportteam die lesenden Rechte für die relevanten Onlineportale der Hersteller ein. Nach positiver Prüfung werden die Lizenzen sofort für den Handel auf li-x freigegeben.
Die Rechtekette dokumentiert den Fluss einer Software-Lizenz im Markt. Sie beinhaltet, beginnend beim Erstlizenzinhaber, alle weiteren Besitzer. Wer bei li-x kauft, erhält alle Informationen: Der Erstlizenzinhaber wird namentlich benannt und die Nummern des Vertrages, aus dem die Lizenz stammt, werden zur eindeutigen Identifikation ausgewiesen.
Auf dieser Basis kann bei einem Audit jederzeit die Herkunft und die Rechtmäßigkeit der Lizenzierung nachgewiesen werden.
Nein, die Zustimmung ist weder beim Kauf noch beim Verkauf von Gebrauchtlizenzen notwendig. Anderslautende Klauseln in Lizenzverträgen sind unwirksam.
Eine Registrierung ist nicht notwendig. Je nach Hersteller können Sie Lizenzen jedoch auf sich als neuen Inhaber registrieren lassen - bei Microsoft ist dies nicht möglich.
Sobald der Lizenzkauf erfolgreich abgeschlossen ist, erscheinen Ihre neu erworbenen Lizenzen in Ihrem li-x-Account. Werden keine Lizenzdetails angezeigt, wurde Ihr Unternehmensaccount ggf. noch nicht verifiziert oder Sie verfügen nicht über die Rechte diese Details ohne vorherige Zahlung einsehen zu können.
Lizenzübertragungen sind mit der Blockchain Technologie nicht mehr manipulierbar. Für die rechtliche Absicherung von Gebrauchtlizenzen ist das zukunftsweisend. Wir haben in 9.000 Lizenztransfers bereits über 1,1 Millionen Lizenzen übertragen, die mit der Blockchain-Technologie abgesichert sind. Stolz macht uns das. Und glücklich.
Und so funktioniert es: Für jede Transaktion erzeugen wir mehrere Hash-Werte und speichern diese in einer eigens entwickelten Struktur – in Form einer Sidechain. Alle Transaktionen sind miteinander verkettet. Der große Vorteil unserer Eigenentwicklung: Wir sind nicht auf bestimmte Blockchains angewiesen und auch datenschutzrechtlich einwandfrei aufgestellt. Wir übermitteln zu keiner Zeit klar lesbare Daten oder Details eines Lizenzerwerbs an die Blockchain. Vielmehr wird eine Kombination aus Informationen über den Kauf, die Lizenzherkunft und die Übertragung über einen Verschlüsselungs-mechanismus als Hash-Wert für alle Zeiten unveränderbar in die Blockchain geschrieben.