SAP zieht Berufung gegen Urteil zurück
Europas größter Software-Hersteller SAP hat seine Berufung gegen ein vom Hamburger Landgericht gefälltes Urteil zurückgezogen.
Im Rechtsstreit zwischen SAP und dem Gebrauchtsoftwarehändler Susensoftware hatte das Gericht im Oktober 2013 zwei Klauseln in den AGBs von SAP für ungültig erklärt. Diese ließen eine Weitergabe von Lizenzen ohne das Einverständnis des Unternehmens nur schwer zu. Susensoftware hatte gegen die Klauseln geklagt und Recht bekommen. Die Berufung, die SAP daraufhin gegen das Urteil eingelegt hatte, hat das Unternehmen am 1. Juli 2014 nun wieder zurückgezogen. Das Hamburger Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle: www.zdnet.de.