BGH entscheidet: Software aus Volumenlizenzen darf einzeln verkauft werden
Im jahrelangen Streit zwischen Softwareherstellern und Gebrauchtlizenzhändlern stellt sich endlich Klärung ein. Der Bundesgerichtshof hat am 11. Dezember entschieden, dass auch eine Auftrennung von Volumenlizenzen legal ist. Händler, die Lizenzen weiterverkaufen, dürfen diese im Rahmen der Anzahl der ursprünglich erworbenen Lizenzen auch einzeln anbieten. Man berief sich hier auf ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Urteil wird nicht nur für Adobe, sondern auch für Hersteller wie Microsoft weitreichende Folgen haben.
Quelle: www.golem.de.