BGH-Begründung für Rechtsstreit zwischen Software-Konzernen und Gebraucht-Softwarehändlern


Für das Urteil des BGHs vom 11.12.2014 liegt nun die offzielle Begründung vor. Für den Gebraucht-Softwaremarkt hat sie den rechtlichen Weg geebnet und für eine kleine Revolution gesorgt, in dem seit Jahren dauernden Streit zwischen Software-Konzernen und Gebraucht-Softwarehändlern.
Der BGH hat zum ersten Mal in so einem Fall ganz unmissverständlich klar gemacht: Die Erschöpfung der Verbreitungsrechte gilt nicht nur für die Kopie des Ersterwerbers, sondern auch für die anzufertigende Kopie für Zweiterwerber. Volumenlizenzen dürfen also aufgespaltet und an Dritte weitergegeben werden.

Quelle: www.cr-online.de.

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