Mit gebrauchter Software von li-x liefern Reseller eine Audit-sichere Lizenz-Transfer-Kette


Mit dem Verkauf rechtsicherer und preiswerter Softwarelizenzen aus zweiter Hand bieten Reseller ihren Kunden eine echte Alternative zur Neubeschaffung – egal ob aufgespalten oder im Paket.


In der vergangenen Woche sprach das OLG Düsseldorf ein diskutierbares Urteil zum Streit „Usedsoft gegen USC“. Der Lizenzberater hatte in einem Medienbericht zur „Vorsicht beim Kauf aufgespaltener Volumenlizenzen“ geraten – dem der Bundesgerichtshof allerdings bereits 2014 grünes Licht gegeben hatte.


Der An- und Verkauf gebrauchter Software ist legal – und das schließt den Handel von Volumenlizenzen mit ein. Beim Ein- und Wiederverkauf von gebrauchter Software ist es dabei völlig irrelevant, ob es sich um einzelne oder im Paket erworbene Volumenlizenzen handelt.
Wichtig ist es aber, sich alle Dokumente mitliefern zu lassen, die zur Darlegung der Erschöpfungsvoraussetzung nötig sind. Nur wenn ein Händler wie li-x in allen Schritten die nötige Transparenz einräumen, sind die Kunden tatsächlich – auch im Fall eines Audits – auf der sicheren Seite.